IPV-STATUT, ÄNDERUNGE 1919
IPV-Statut - Änderung 1919
QUELLE: IZP / V / 1919 / 142-143
Korrespondenzblatt der Internationalen Psychoanalytischen Vereinigung. Nr. 2. 1919, April.
Redaktion: Dr. Sándor Ferenczi, Zentralpräsident. Dr. Anton v. Freund, Zentralsekretär
I. Offizielle Mitteilung über das Vereinsstatut.
Seitens mehrerer Zweigvereinigungen wurde der Wunsch nach Bekanntmachung der Statuten der „I. Ps. A. V.“ ausgesprochen.
Die Zentralleitung hat nun festgestellt, daß die auf dem II. Kongreß in Nürnberg im März 1910 beschlossenen und seither nicht abgeänderten Statuten in vielem überholt erscheinen. Sie hat daher in möglichster Anlehnung an die veralteten Statuten neue
verfaßt, die selbstverständlich erst durch den nächsten Kongreß zum Beschluß erhoben werden können.
Um jedoch die Mitglieder über die Organisation der Vereinigung auch bis dahin nicht im Unklaren zu lassen und insbesondere die Zweigvereinigungen in ihrer Entwicklung nicht zu hemmen, werden im Folgenden die Statuten mitgeteilt, wie sie dem nächsten Kongreß vorgeschlagen werden und wie sie auch bis dahin von der Zentralleitung auf eigene Verantwortung gehandhabt werden sollen. Mit Rücksicht auf diesen provisorischen Charakter der Statuten sind Veränderungen in der Organisation der Zweigvereinigungen bis zum nächsten Kongreß nicht erwünscht.
IZP / V / 1919 / 142-144
II. Statuten der Internationalen Psychoanalytischen Vereinigung.
I. Name der Vereinigung.
Die Internationale Ps. A. Vereinigung als Zentralverband der bereits bestehenden und der in Zukunft sich bildenden nationalen oder örtlichen Vereinigungen (Zweigvereinigungen) trägt den Namen: „Internationale Psychoanalytische Vereinigung“.
II. Sitz der Vereinigung.
Der Sitz der „I. Ps. A. V.“ ist der jeweilige Wohnort der Zentralleitung.
III. Zweck der Vereinigung.
Pflege und Förderung der von Freud begründeten psychoanalytischen Wissenschaft sowohl als reine Psychologie, als auch in ihrer Anwendung in der Medizin und den Geisteswissenschaften; gegenseitige Unterstützung der Mitglieder in allen Bestrebungen zum Erwerben und Verbreiten von psychoanalytischen Kenntnissen.
IV. Mitgliedschaft.
Die Vereinigung besteht aus den ordentlichen Mitgliedern der Zweigvereinigungen. Somit sind zur Neuaufnahme von Mitgliedern die diesfälligen jeweiligen Bestimmungen der Zweigvereinigungen maßgebend. Bewohner von Orten, in denen keine Zweigvereinigungen existieren, müssen sich einer der bestehenden Zweigvereinigungen anschließen.
V. Beiträge der Mitglieder.
Jedes Mitglied entrichtet einen für die Zentralleitung bestimmten Mitgliedsbeitrag, welcher derzeit Kronen 15 = Mark 10 beträgt, sowie den für Mitglieder bestimmten ermäßigten Abonnementspreis für die beiden offiziellen Vereinsorgane von derzeit Kronen 75 = Mark 50. (In besonders motivierten Fällen kann die Zentralleitung über Vorschlag einer Zweigvereinigung fallweise einzelne Mitglieder, jeweils für die Dauer eines Jahres, vom Bezuge einer der beiden Zeitschriften dispensieren.)
Diese Beiträge werden von den Zweigvereinigungen eingehoben und von diesen einerseits der Zentralleitung, anderseits der Administration der Vereinsorgane (d. Z. Adresse: I. Ps. A. Verlag G. m. b. H., Wien I, Grünangergasse 3–5) weitergeleitet.
VI. Rechte der Mitglieder.
Die Mitglieder haben das Recht, den Sitzungen aller Zweigvereinigungen beizuwohnen; sie haben Anspruch auf regelmäßige Zusendung der offiziellen Vereinsorgane zu den für Mitglieder festgesetzten ermäßigten Bedingungen und haben Anspruch auf Einladung zum Kongresse; sie sind am Kongresse aktiv und passiv wahlberechtigt.
VII. Kongresse.
Die oberste Aufsicht über die „I. Ps. A. V.“ fällt dem Kongreß zu. Der Kongreß wird von der Zentralleitung mindestens alle zwei Jahre einmal einberufen und vom Präsidenten der jeweiligen Zentralleitung geleitet. Der Kongreß wählt jeweils die Funktionäre der Zentralleitung.
VIII. Die Zentralleitung.
Die Zentralleitung besteht aus einem Präsidenten und einem über dessen Vorschlag aus der Mitte der am gleichen Orte ansässigen Mitglieder vom Kongreß gewählten Sekretär; sie wird für die Zeitdauer bis zum nächsten Kongreß, längstens aber für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Sie vertritt die I. Ps. A. V. nach außen, faßt die Tätigkeit der Zweigvereinigungen zusammen, redigiert das Korrespondenzblatt und hat dem Kongresse über die Tätigkeit Bericht zu erstatten.
IX. Vereinsorgane.
Offizielle Vereinsorgane sind die im „Internationalen Psychoanalytischen Verlag, G. m. b. H.“ erscheinenden Zeitschriften „Internationale Zeitschrift für ärztliche Psychoanalyse“ u. „Imago, Zeitschrift für Anwendung der Psychoanalyse auf die Geisteswissenschaften“.
X. Korrespondenzblatt.
Das Korrespondenzblatt der I. Ps. A. V. erscheint unter Redaktion der Zentralleitung im Anhang an eines der offiziellen Vereinsorgane. Es vermittelt den Verkehr zwischen der Zentralleitung und den Mitgliedern in Form offizieller Mitteilungen und registriert die wichtigsten Vorkommnisse in den Zweigvereinigungen.
XI. Der Beirat der Zentralleitung.
Der Beirat besteht aus den Präsidenten der Zweigvereinigungen und kann in besonderen Fällen vom Präsidenten einberufen werden.
XII. Zweigvereinigungen.
Die Aufnahme neuer Zweigvereinigungen bzw. die Anerkennung der Vereinigungen als Zweigvereinigungen der I. Ps. A. V. unterliegt der Entscheidung des nächsten Kongresses.
Bis dieser zusammentritt, wird die diesfällige Entscheidung von der Zentralleitung getroffen.
Es müssen also die Statuten neuer Zweigvereinigungen der Zentralleitung vorgelegt und von dieser gutgeheißen werden. Ebenso unterliegt jede Statutenänderung der Zweigvereinigungen der Einwilligung und Gutheißung des Kongresses bzw. bis zu dessen Beschluß der Gutheißung der Zentralleitung.
XIII. Statutenänderung.
Die Statuten können nur vom Kongreß geändert werden, wozu die Zweidrittel- Majorität der anwesenden Mitglieder erforderlich ist. Der Vorschlag auf Änderung der Statuten kann von jedem Mitglied der I. Ps. A. V. gestellt werden, muß jedoch mindestens 14 Tage vor dem Kongreßtermin der Zentralleitung in schriftlicher Form vorgelegt werden.
Die derzeitige Zentralleitung:
Dr. S. Ferenczi, Präsident. Dr. Anton v. Freund, Sekretär.
Budapest, am 1. März 1919.
Bearbeitung: CD 23.8.2010